SFDR
Offenlegungen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088
Veröffentlichungsdatum: 3. Dezember 2025
Die Aven Management GmbH („Aven“), LEI: 391200WIS5CW0NKCYT11, ist ein Alternativer Investmentfondsmanager im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) und veröffentlicht in dieser Eigenschaft die folgenden Informationen im Hinblick auf die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Artikel 3 SFDR – Erklärung zu Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Aven berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen seines Investitionsentscheidungsprozesses, soweit dies relevant ist. „Nachhaltigkeitsrisiko“ bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung potenzieller Investments führt Aven eine sorgfältige Analyse der ökologischen, sozialen und Governance-Risiken durch, die sich auf den Wert der Investition auswirken könnten. Wird im Rahmen der Due Diligence ein Nachhaltigkeitsrisiko identifiziert, entscheidet Aven unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob von der Investition Abstand genommen wird oder ob die Investition unter Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Minderung des jeweiligen Nachhaltigkeitsrisikos durchgeführt wird.
Aven überprüft seine Richtlinien regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue und aufkommende Risiken sowie die Anliegen der Investoren angemessen berücksichtigt werden.
Artikel 4 SFDR – Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Aven berücksichtigt keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. „Nachhaltigkeitsfaktoren“ umfassen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Der standardisierte Katalog der PAI-Indikatoren („PAII“) gemäß Anhang I der technischen Regulierungsstandards zur SFDR ist nicht auf die spezifischen Anforderungen der Investmentstrategie von Aven zugeschnitten, die sich auf Investitionen in Kleinst- und kleine Unternehmen konzentriert.
In vielen Fällen sind die verfügbaren Daten nicht ausreichend, um PAI angemessen zu analysieren. Selbst wenn Daten verfügbar sind, bieten sie häufig nur eingeschränkte Vergleichbarkeit und liefern Aven keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Die Erhebung von Daten zu den PAII würde daher nicht nur den administrativen Aufwand und die Kosten erhöhen, sondern auch keinen zusätzlichen Mehrwert für Aven schaffen.
Artikel 5 SFDR – Offenlegung zur Vergütungspolitik
Als registrierter Alternativer Investmentfondsmanager im Sinne des KAGB verfügt Aven weder über eine Vergütungsrichtlinie bzw. Vergütungspolitik nach den Vorgaben des KAGB noch ist Aven hierzu verpflichtet. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.